Betrifft die Schulungspflicht deinen Betrieb?
Vier Fragen, zwei Minuten. Danach weißt du, was seit August 2026 für dich gilt, was erst später kommt und was du nicht brauchst. Ohne Anmeldung, ohne E-Mail-Adresse.
Frage 1 von 4
Wird bei euch künstliche Intelligenz benutzt?
Gemeint ist alles, was Texte, Bilder oder Antworten selbst erzeugt: ChatGPT, Copilot, Gemini, ein Übersetzungsprogramm, eine KI-Funktion in eurer Bürosoftware.
Selbst getestet und geprüft von Philzuletzt am 13. August 2026Rechtsstand nach der Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026
Wozu dieser Test gut ist – und wozu nicht
Er ordnet ein und zeigt dir, welche Fristen dich betreffen. Er ist keine Rechtsberatung und ersetzt sie nicht. Bei Personalentscheidungen durch KI oder wenn ihr selbst KI-Programme anbietet, gehört das einmal von jemandem angesehen, der das darf.
Häufige Fragen
- Betrifft die KI-Schulungspflicht auch Einzelunternehmer?
- Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung unterscheidet nicht nach Betriebsgröße. Wer KI im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit einsetzt, ist erfasst – auch ohne Angestellte.
- Gilt die Schulungspflicht seit August 2026 strenger?
- Die Pflicht selbst gilt seit 2. Februar 2025 unverändert. Neu ist, dass die Behörden sie seit 2. August 2026 durchsetzen dürfen. In Österreich ist dafür die RTR zuständig.
- Wurden die Hochrisiko-Pflichten verschoben?
- Ja. Mit der Omnibus-Einigung vom 7. Mai 2026 wurden die Pflichten für eigenständige Hochrisiko-Systeme nach Anhang III – dazu zählt KI bei der Personalauswahl – auf den 2. Dezember 2027 verschoben, für in Produkte eingebettete Systeme auf den 2. August 2028. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50 sind davon nicht betroffen und gelten seit 2. August 2026.
- Welche Strafe droht, wenn die Schulung fehlt?
- Für Artikel 4 sieht die KI-Verordnung keine eigene Geldstrafe vor. Die Beträge aus Artikel 99 betreffen verbotene Praktiken und Hochrisiko-Systeme. Fehlende KI-Kompetenz kann aber als Organisationsverschulden gewertet werden und über diesen Weg Folgen haben.
- Muss ein Chatbot gekennzeichnet werden?
- Ja. Nach Artikel 50 muss erkennbar sein, dass man mit einem Programm schreibt und nicht mit einem Menschen. Das gilt seit 2. August 2026 und wurde nicht verschoben.
- Werden meine Antworten gespeichert?
- Nein. Der Test läuft vollständig im Browser. Es wird nichts an den Server gesendet, nichts gespeichert und nichts gezählt.
Mehr zum Thema: Was die KI-Schulungspflicht konkret verlangt.