Der Nachweis, den du vorlegen kannst
Die Unterweisung selbst dauert eine halbe Stunde. Das Blatt darüber macht dieses Formular. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben lassen.
Verlangt wird nicht ein Kurs, sondern ein Nachweis: wer wann zu welchem Thema unterwiesen wurde.
Für die Basisunterweisung genügt eine fachkundige Person aus dem Betrieb. Ein externes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor. Anbieter, die dir Kurse ab dreihundert Euro verkaufen, erwähnen das selten.
Der Betrieb
Welche Programme werden benutzt?
Was wurde besprochen?
Die Punkte sind vorausgewählt. Streich, was ihr nicht behandelt habt – das Protokoll soll stimmen, nicht vollständig aussehen.
Wer war dabei?
So sieht das Blatt aus
Unterweisungsprotokoll
KI-Kompetenz nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689- Betrieb
- —
- Datum
- 13. August 2026
- Anschrift
- —
- Dauer
- 30 Minuten
- Unterweisung durch
- —
- Teilnehmer
- 0
Im Betrieb eingesetzte KI-Programme
- · ChatGPT (OpenAI)
Behandelte Punkte
- 1. Was ein Sprachmodell ist und wie es antwortet
- 2. Dass Antworten erfunden sein können und trotzdem überzeugend klingen
- 3. Welche Angaben nicht eingegeben werden dürfen (Kundendaten, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten)
- 4. Dass Ergebnisse vor der Verwendung geprüft werden müssen
- 5. Welche Programme im Betrieb erlaubt sind und welche nicht
- 6. An wen man sich bei Zweifeln wendet
Teilnehmerinnen und Teilnehmer
| Name | Funktion | Unterschrift |
|---|---|---|
Dieses Protokoll dokumentiert eine im Betrieb selbst durchgeführte Unterweisung. Es ist kein akkreditiertes Zertifikat und keine Rechtsberatung. Erstellt mit dem Werkzeug auf kialltag.at, das die Eingaben ausschließlich im Browser verarbeitet.
Selbst getestet und geprüft von Philzuletzt am 13. August 2026Läuft im Browser, ohne Datenerhebung
Häufige Fragen
- Reicht so ein Protokoll als Nachweis?
- Verlangt wird, dass nachvollziehbar ist, wer wann zu welchem Thema unterwiesen wurde. Genau das hält dieses Blatt fest. Für eine Basisunterweisung genügt eine interne, fachkundige Person; ein externes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor.
- Wer darf die Unterweisung halten?
- Jemand aus dem Betrieb, der die Themen selbst verstanden hat. Das ist in kleinen Betrieben meist der Inhaber. Für weitergehende Themen empfiehlt sich ein externer Anbieter, für die Basis nicht.
- Wo werden meine Eingaben gespeichert?
- Nirgends. Das Formular läuft im Browser, es geht nichts an den Server. Wenn du die Seite schließt, ist alles weg – also erst drucken oder als PDF sichern.
- Wie oft muss unterwiesen werden?
- Die Verordnung nennt keinen Rhythmus. Sinnvoll ist einmal jährlich und immer dann, wenn ein neues Programm dazukommt oder jemand Neues anfängt. Dann legst du ein neues Blatt an.
- Was mache ich mit dem fertigen Blatt?
- Unterschreiben lassen und dorthin legen, wo auch die anderen Unterweisungen liegen. Vorzeigen musst du es nur, wenn jemand danach fragt.
Was die Unterweisung inhaltlich abdecken sollte, steht unter KI-Schulungspflicht. Ob sie dich überhaupt betrifft, klärt der Schnelltest. Diese Seite gibt Orientierung und ist keine Rechtsberatung.