Betriebskostenabrechnung prüfen: was verlangt werden darf und was nicht
Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Hausverwaltung. Ein paar Seiten Zahlen, und unten steht: Sie zahlen nach. Woher der Betrag kommt, steht dort nirgends verständlich. Hier steht es.
- 8 Kosten sind erlaubt alles andere nicht
- 30.6. letzte Frist für das Vorjahr
- 0 € kostet die Einsicht in alle Rechnungen
Die vollständige Liste aus dem Gesetz
Diese acht Sachen darf der Vermieter auf dich aufteilen
Das Gesetz zählt genau auf, was verrechnet werden darf. Diese Liste ist vollständig. Steht eine Position nicht darauf, darf sie dir auch nicht angelastet werden.
- 1
Wasser
Wassergebühren und die vorgeschriebenen Kontrollen der Leitungen
- 1a
Zähler
Eichung, Wartung und Ablesen der Messgeräte
- 2
Rauchfang, Kanal, Müll
Rauchfangkehrer, Kanalräumung, Müllabfuhr, Ungeziefer
- 3
Licht
Beleuchtung im Stiegenhaus, im Hof, in den Durchgängen
- 4
Feuerversicherung
für das Haus, in angemessener Höhe
- 5
Haftpflicht und Wasserschaden
auch Korrosion an den Rohren
- 6
Glasbruch und Sturm
nur wenn die Mehrheit der Mieter zugestimmt hat
- 7/8
Verwaltung und Hausbetreuung
Hausverwaltung und Hausmeister
Gehört nicht hinein
Reparaturen. Wird das Dach gedeckt, die Fassade saniert oder der Aufzug erneuert, zahlt das der Hauseigentümer. Steht Instandhaltung, Sanierung oder Erneuerung auf deinem Blatt, schau genauer hin.
Der häufigste Streitpunkt
Glasbruch und Sturm. Diese zwei Versicherungen darf der Vermieter nur weitergeben, wenn die Mehrheit der Mieter zugestimmt hat. Gezählt werden die Wohnungen, nicht die Personen.
Vier Zahlen, die dir gehören
Die Fristen, auf die es wirklich ankommt
Dein stärkstes Recht
Du darfst die Rechnungen sehen
Auf der Abrechnung steht meistens nur eine Summe je Position. Zum Beispiel: Müllabfuhr, 1.840 Euro. Woher diese Zahl kommt, siehst du nicht.
Dahinter liegen die tatsächlichen Rechnungen, die die Hausverwaltung bezahlt hat. Im Gesetz heißen sie Belege. Du darfst sie ansehen, das ist dein Recht als Mieter. Liegen sie nur am Computer, muss dir die Verwaltung Ausdrucke zeigen. Kopien für dich selbst bekommst du ebenfalls, die zahlst du allerdings.
Der erste Schritt, immer
Ohne Belege ist jede Zahl auf der Abrechnung nur eine Behauptung. Verlang die Einsicht schriftlich, eine E-Mail an die Hausverwaltung reicht. Das kostet nichts und ist bei jedem Zweifel der Anfang.
Ohne Fachwissen zu beantworten
Vier Fragen an deine eigene Abrechnung
- 01Steht jede Position auf der Liste?Alles, was oben nicht vorkommt, darf nicht verrechnet werden.
- 02Passt dein Anteil zur Wohnungsgröße?Aufgeteilt wird nach Quadratmetern Nutzfläche, nicht nach Personen.
- 03War die Abrechnung vor dem 30. Juni da?Schau auf das Datum im Schreiben, nicht auf den Poststempel.
- 04Sind alte Kosten dabei?Rechnungen, die älter als ein Jahr sind, gehören nicht mehr hinein.
Acht Seiten in einer Minute
Lass deine Abrechnung Position für Position erklären
Lade die Abrechnung hoch oder fotografier die Blätter mit dem Handy. Du bekommst zu jeder Position, was sie bedeutet und ob sie überhaupt auf der Liste oben steht. Der erste Durchgang ist frei.
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Deine Betriebskostenabrechnung verständlich erklärt
Lade die Abrechnung als PDF hoch oder fotografiere sie ab. Du siehst dann Position für Position, was das ist und ob die Kosten nach § 21 Mietrechtsgesetz überhaupt auf Mieter umgelegt werden dürfen.
Kontostand wird geladen …
PDFJPGPNGHEICbis zu acht Seiten, mehrere auf einmal
Kein PDF zur Hand? Fotografier die Blätter mit dem Handy und wähl sie hier alle auf einmal aus. Gelesen wird im Browser, weggeschickt nur das, was zum Erklären nötig ist.
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Findest du etwas, verlang zuerst schriftlich die Belege bei der Hausverwaltung. Wird es strittig, beraten dich Arbeiterkammer und MieterHilfe Wien kostenlos. Diese Seite erklärt, was auf deinem Blatt steht, sie ersetzt keine Rechtsberatung.
Häufig übersehen
Wenn du schon ausgezogen bist
Die Abrechnung für ein Jahr, in dem du noch dort gewohnt hast, bekommst du auch nach dem Auszug. Ein Guthaben steht dir zu, eine Nachzahlung kann noch kommen.
Deshalb: Hinterlass der Hausverwaltung deine neue Adresse und heb die letzte Abrechnung auf.
Gilt das auch für dich? Diese Regeln gelten für die meisten älteren Mietwohnungen. Bei Neubau, Genossenschaft oder Eigentum gilt teilweise anderes. Was zutrifft, steht in deinem Mietvertrag.
Häufige Fragen
- Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung kommen?
- Spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres. Die Abrechnung für 2025 muss also bis 30. Juni 2026 bei dir sein.
- Welche Kosten darf der Vermieter nicht verrechnen?
- Alles, was nicht auf der Liste im Gesetz steht. Am häufigsten falsch drauf: Reparaturen, Sanierung und Erneuerungen am Haus. Die zahlt der Eigentümer.
- Was sind Belege und darf ich sie sehen?
- Belege sind die tatsächlichen Rechnungen, die die Hausverwaltung bezahlt hat. Du darfst sie ansehen, das ist dein gesetzliches Recht. Liegen sie nur am Computer, muss man dir Ausdrucke zeigen.
- Ich habe nur Papier, kein PDF. Geht das trotzdem?
- Ja. Fotografier die Seiten mit dem Handy und lade die Fotos hoch, bis zu acht auf einmal. Sie werden gelesen wie eine Datei.
- Heißt es in Österreich Betriebskosten oder Nebenkosten?
- Betriebskosten. So steht es im Gesetz. Nebenkosten sagt man in Deutschland zur selben Sache.
Selbst getestet und geprüft von Phil zuletzt am 24. August 2026Alle Angaben aus § 21 Mietrechtsgesetz, am 24. August 2026 im Volltext gelesen
