Betriebskostenabrechnung prüfen: was verlangt werden darf und was nicht

Im Briefkasten liegt ein Schreiben der Hausverwaltung. Ein paar Seiten Zahlen, und unten steht: Sie zahlen nach. Woher der Betrag kommt, steht dort nirgends verständlich. Hier steht es.

  • 8 Kosten sind erlaubt alles andere nicht
  • 30.6. letzte Frist für das Vorjahr
  • 0 € kostet die Einsicht in alle Rechnungen
Abrechnung jetzt erklären lassenerster Durchgang gratis, PDF oder Handyfotos

Die vollständige Liste aus dem Gesetz

Diese acht Sachen darf der Vermieter auf dich aufteilen

Das Gesetz zählt genau auf, was verrechnet werden darf. Diese Liste ist vollständig. Steht eine Position nicht darauf, darf sie dir auch nicht angelastet werden.

Gehört nicht hinein

Reparaturen. Wird das Dach gedeckt, die Fassade saniert oder der Aufzug erneuert, zahlt das der Hauseigentümer. Steht Instandhaltung, Sanierung oder Erneuerung auf deinem Blatt, schau genauer hin.

Der häufigste Streitpunkt

Glasbruch und Sturm. Diese zwei Versicherungen darf der Vermieter nur weitergeben, wenn die Mehrheit der Mieter zugestimmt hat. Gezählt werden die Wohnungen, nicht die Personen.

Vier Zahlen, die dir gehören

Die Fristen, auf die es wirklich ankommt

30. JuniSo lange hat der Vermieter ZeitDie Abrechnung für 2025 muss spätestens am 30. Juni 2026 bei dir sein. Kommt sie später, ist das ein Fehler, den du ansprechen kannst.
10 %So viel darf die Vorauszahlung steigenDein monatlicher Betrag wird aus dem Vorjahr berechnet. Mehr als zehn Prozent darüber darf er nicht liegen.
1 JahrSo alt dürfen die Kosten höchstens seinRechnungen, die dem Vermieter vor mehr als einem Jahr gestellt wurden, kann er nicht mehr an dich weitergeben.
2 MonateSo lange dauert es bis zur ZahlungNachzahlung und Guthaben werden zum übernächsten Monatsersten fällig. Kommt die Abrechnung im Juni, zahlst du am 1. August.

Dein stärkstes Recht

Du darfst die Rechnungen sehen

Auf der Abrechnung steht meistens nur eine Summe je Position. Zum Beispiel: Müllabfuhr, 1.840 Euro. Woher diese Zahl kommt, siehst du nicht.

Dahinter liegen die tatsächlichen Rechnungen, die die Hausverwaltung bezahlt hat. Im Gesetz heißen sie Belege. Du darfst sie ansehen, das ist dein Recht als Mieter. Liegen sie nur am Computer, muss dir die Verwaltung Ausdrucke zeigen. Kopien für dich selbst bekommst du ebenfalls, die zahlst du allerdings.

Der erste Schritt, immer

Ohne Belege ist jede Zahl auf der Abrechnung nur eine Behauptung. Verlang die Einsicht schriftlich, eine E-Mail an die Hausverwaltung reicht. Das kostet nichts und ist bei jedem Zweifel der Anfang.

Ohne Fachwissen zu beantworten

Vier Fragen an deine eigene Abrechnung

  1. 01Steht jede Position auf der Liste?Alles, was oben nicht vorkommt, darf nicht verrechnet werden.
  2. 02Passt dein Anteil zur Wohnungsgröße?Aufgeteilt wird nach Quadratmetern Nutzfläche, nicht nach Personen.
  3. 03War die Abrechnung vor dem 30. Juni da?Schau auf das Datum im Schreiben, nicht auf den Poststempel.
  4. 04Sind alte Kosten dabei?Rechnungen, die älter als ein Jahr sind, gehören nicht mehr hinein.

Acht Seiten in einer Minute

Lass deine Abrechnung Position für Position erklären

Lade die Abrechnung hoch oder fotografier die Blätter mit dem Handy. Du bekommst zu jeder Position, was sie bedeutet und ob sie überhaupt auf der Liste oben steht. Der erste Durchgang ist frei.

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Deine Betriebskostenabrechnung verständlich erklärt

Lade die Abrechnung als PDF hoch oder fotografiere sie ab. Du siehst dann Position für Position, was das ist und ob die Kosten nach § 21 Mietrechtsgesetz überhaupt auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Kontostand wird geladen …

PDFJPGPNGHEICbis zu acht Seiten, mehrere auf einmal

Kein PDF zur Hand? Fotografier die Blätter mit dem Handy und wähl sie hier alle auf einmal aus. Gelesen wird im Browser, weggeschickt nur das, was zum Erklären nötig ist.

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Findest du etwas, verlang zuerst schriftlich die Belege bei der Hausverwaltung. Wird es strittig, beraten dich Arbeiterkammer und MieterHilfe Wien kostenlos. Diese Seite erklärt, was auf deinem Blatt steht, sie ersetzt keine Rechtsberatung.

Häufig übersehen

Wenn du schon ausgezogen bist

Die Abrechnung für ein Jahr, in dem du noch dort gewohnt hast, bekommst du auch nach dem Auszug. Ein Guthaben steht dir zu, eine Nachzahlung kann noch kommen.

Deshalb: Hinterlass der Hausverwaltung deine neue Adresse und heb die letzte Abrechnung auf.

Gilt das auch für dich? Diese Regeln gelten für die meisten älteren Mietwohnungen. Bei Neubau, Genossenschaft oder Eigentum gilt teilweise anderes. Was zutrifft, steht in deinem Mietvertrag.

Häufige Fragen

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung kommen?
Spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres. Die Abrechnung für 2025 muss also bis 30. Juni 2026 bei dir sein.
Welche Kosten darf der Vermieter nicht verrechnen?
Alles, was nicht auf der Liste im Gesetz steht. Am häufigsten falsch drauf: Reparaturen, Sanierung und Erneuerungen am Haus. Die zahlt der Eigentümer.
Was sind Belege und darf ich sie sehen?
Belege sind die tatsächlichen Rechnungen, die die Hausverwaltung bezahlt hat. Du darfst sie ansehen, das ist dein gesetzliches Recht. Liegen sie nur am Computer, muss man dir Ausdrucke zeigen.
Ich habe nur Papier, kein PDF. Geht das trotzdem?
Ja. Fotografier die Seiten mit dem Handy und lade die Fotos hoch, bis zu acht auf einmal. Sie werden gelesen wie eine Datei.
Heißt es in Österreich Betriebskosten oder Nebenkosten?
Betriebskosten. So steht es im Gesetz. Nebenkosten sagt man in Deutschland zur selben Sache.

Selbst getestet und geprüft von Phil zuletzt am 24. August 2026Alle Angaben aus § 21 Mietrechtsgesetz, am 24. August 2026 im Volltext gelesen

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