Der Nachweis, den du vorlegen kannst

Das Blatt zur Unterweisung, die stattgefunden hat. Ausfüllen, ausdrucken, unterschreiben lassen.

Artikel 4 verlangt, dass die Leute im Betrieb mit KI umgehen können. Das Protokoll hält fest, dass es ihnen beigebracht wurde: wer, wann, zu welchem Thema.

Ohne Unterweisung kein Protokoll

Das Blatt hält fest, was stattgefunden hat. Wer es ausfüllt und unterschreiben lässt, ohne unterwiesen zu haben, lässt seine Leute etwas bestätigen, das es nicht gegeben hat.

Der Betrieb

Welche Programme werden benutzt?

Was wurde besprochen?

Die Punkte sind vorausgewählt. Streich, was ihr nicht behandelt habt – das Protokoll soll stimmen, nicht vollständig aussehen.

Wer war dabei?

Betrieb und unterweisende Person fehlen noch.

So sieht das Blatt aus

Unterweisungsprotokoll

KI-Kompetenz nach Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689
Betrieb
·
Datum
18. August 2026
Anschrift
·
Dauer
30 Minuten
Unterweisung durch
·
Teilnehmer
0

Im Betrieb eingesetzte KI-Programme

  • · ChatGPT (OpenAI)

Behandelte Punkte

  1. 1. Was ein Sprachmodell ist und wie es antwortet
  2. 2. Dass Antworten erfunden sein können und trotzdem überzeugend klingen
  3. 3. Welche Angaben nicht eingegeben werden dürfen (Kundendaten, Gesundheitsdaten, Zugangsdaten)
  4. 4. Dass Ergebnisse vor der Verwendung geprüft werden müssen
  5. 5. Welche Programme im Betrieb erlaubt sind und welche nicht
  6. 6. An wen man sich bei Zweifeln wendet

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

NameFunktionUnterschrift
   
Ort, Datum
Unterschrift der unterweisenden Person

Dieses Protokoll dokumentiert eine im Betrieb selbst durchgeführte Unterweisung. Es ist kein akkreditiertes Zertifikat und keine Rechtsberatung. Erstellt mit dem Werkzeug auf kialltag.at, das die Eingaben ausschließlich im Browser verarbeitet.

Und eine Bestätigung für jede Person?

Als Nachweis genügt das Protokoll oben. Wer seinen Leuten zusätzlich ein eigenes Blatt in die Hand geben will, findet die Teilnahmebestätigungen im Paket: mit Name, Inhaltsliste und Unterschriftszeile, für beliebig viele Personen. Dazu das Vortragsskript zum Vorlesen, der Handzettel und die Verständnisfragen.

Andere verlangen dafür 9,90 bis 23,80 € pro Person, und beim nächsten Neuzugang wieder. Das Paket kostet einmalig 39,90 € für den ganzen Betrieb.

Das Paket ansehen

Woher der Inhalt kommt

Für die Unterweisung selbst gibt es den fertigen Kurs

Sieben Module, rund sechzehn Minuten. Abspielen, Liste unterschreiben lassen, dieses Blatt dazulegen. Wer lieber selbst unterweist, findet die Themen ohnehin auf dieser Seite.

Kurs ansehen, 99 €

Selbst getestet und geprüft von Phil zuletzt am 13. August 2026Läuft im Browser, ohne Datenerhebung

Häufige Fragen

Reicht so ein Protokoll als Nachweis?
Verlangt wird, dass nachvollziehbar ist, wer wann zu welchem Thema unterwiesen wurde. Genau das hält dieses Blatt fest. Für eine Basisunterweisung genügt eine interne, fachkundige Person; ein externes Zertifikat schreibt die Verordnung nicht vor.
Wer darf die Unterweisung halten?
Jemand aus dem Betrieb, der die Themen selbst verstanden hat. Das ist in kleinen Betrieben meist der Inhaber. Für weitergehende Themen empfiehlt sich ein externer Anbieter, für die Basis nicht.
Wo werden meine Eingaben gespeichert?
Nirgends. Das Formular läuft im Browser, es geht nichts an den Server. Wenn du die Seite schließt, ist alles weg – also erst drucken oder als PDF sichern.
Wie oft muss unterwiesen werden?
Die Verordnung nennt keinen Rhythmus. Sinnvoll ist einmal jährlich und immer dann, wenn ein neues Programm dazukommt oder jemand Neues anfängt. Dann legst du ein neues Blatt an.
Was mache ich mit dem fertigen Blatt?
Unterschreiben lassen und dorthin legen, wo auch die anderen Unterweisungen liegen. Vorzeigen musst du es nur, wenn jemand danach fragt.

Was die Unterweisung inhaltlich abdecken sollte, steht unter KI-Verordnung für Unternehmen. Ob sie dich überhaupt betrifft, klärt der Schnelltest. Diese Seite gibt Orientierung und ist keine Rechtsberatung.