Ab drei Stunden Verspätung am Ziel sind je nach Entfernung 250, 400 oder 600 Euro pro Person vorgesehen, unabhängig davon, was das Ticket gekostet hat. Bei vier Personen ist das oft mehr als der Flug.
Selbst getestet und geprüft von Phil zuletzt am 12. September 20266 Minuten Lesezeit
- Phase
- Unterwegs und danach
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- 6 Minuten
- Zuletzt geprüft
- 12. September 2026
Das ist der Punkt in dieser Rubrik, an dem tatsächlich Geld zurückkommt, und der am häufigsten liegen gelassen wird, weil die meisten Leute nicht wissen, dass ihnen etwas zusteht, oder den Aufwand scheuen.
Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft stehen dir 250, 400 oder 600 Euro zu, je nach Flugstrecke, pro Person, unabhängig vom Ticketpreis. Dasselbe gilt bei Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf. Wie sich die drei Beträge aufteilen, steht gleich unten.
Wann die Verordnung gilt
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 greift bei:
- Allen Flügen, die in der EU starten, egal mit welcher Fluglinie
- Flügen aus einem Drittland in die EU, aber nur mit einer Fluglinie aus der EU
Sie gilt außerdem in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz. Ein Flug von Wien nach Bangkok fällt darunter. Der Rückflug nur, wenn er von einer EU-Fluglinie durchgeführt wird.
Wie viel Geld steht zu: 250, 400 oder 600 Euro
Bei einer Ankunftsverspätung von drei Stunden oder mehr, bei einer Annullierung mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder bei Nichtbeförderung trotz gültiger Buchung:
- 250 € bei Flügen bis 1.500 Kilometer
- 400 € bei innereuropäischen Flügen über 1.500 Kilometer und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
- 600 € bei allen übrigen Flügen über 3.500 Kilometer
Pro Person. Auch für Kinder mit eigenem Sitzplatz. Und unabhängig vom Ticketpreis. Ein Billigflug für 39 Euro kann 250 Euro Ausgleich auslösen. Und ein annullierter Flug, im Alltag Flugausfall genannt, zählt genauso wie einer, der drei Stunden zu spät ankommt.
Maßgeblich ist die Ankunft am Zielort, nicht der Abflug. Wer pünktlich startet und drei Stunden zu spät landet, hat den Anspruch trotzdem.
Verpflegung, zwei Telefonate und notfalls ein Hotel
Unabhängig vom Ausgleich muss die Fluglinie ab einer gewissen Wartezeit betreuen: Verpflegung im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, zwei Telefonate oder Nachrichten, und bei einer Übernachtung Hotel samt Transfer. Diese Leistungen stehen auch dann zu, wenn kein Ausgleich fällig wird.
Praktischer Hinweis: Wenn nichts angeboten wird, selbst organisieren, und alle Belege aufheben. Angemessene Kosten sind erstattungsfähig.
Wann es kein Geld gibt
Bei „außergewöhnlichen Umständen“, die die Fluglinie nicht beherrschen konnte. Dazu zählen in der Regel Unwetter, Streiks der Flugsicherung, Sicherheitsvorfälle und politische Instabilität.
Wichtig, weil oft falsch behauptet: Ein technischer Defekt am Flugzeug gilt in aller Regel nicht als außergewöhnlicher Umstand. Wartung gehört zum normalen Betrieb einer Fluglinie. Auch ein Streik der eigenen Belegschaft wurde von der Rechtsprechung überwiegend nicht als außergewöhnlich anerkannt.
Das heißt: Die erste Absage der Fluglinie ist kein Urteil. Sie kommt oft pauschal.
Der Musterbrief
Hier hilft die KI beim Formulieren, die Zahlen und Fristen musst du selbst einsetzen, denn genau die erfindet sie gerne.
Schreib mir ein sachliches, förmliches Schreiben an eine Fluglinie zur Geltendmachung einer Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Angaben: Buchungsnummer [Nummer], Flugnummer [Nummer], geplanter Abflug [Datum, Uhrzeit] von [Flughafen] nach [Flughafen], tatsächliche Ankunft [Datum, Uhrzeit]. Verspätung [Stunden]. Reisende: [Namen]. Als Grund wurde uns [Grund] genannt.
Das Schreiben soll:
– den Sachverhalt knapp und ohne Emotion darstellen
– den Ausgleichsbetrag beziffern und die Flugstrecke als Begründung nennen
– eine Zahlungsfrist von 14 Tagen setzen
– die Bankverbindung abfragen lassen oder Platz dafür vorsehen
– ankündigen, dass ich sonst die zuständige Durchsetzungsstelle einschalte
Höchstens eine Seite. Keine Drohgebärden. Setz keine Beträge oder Paragrafen ein, die ich dir nicht genannt habe.
Selbst schreiben oder Portal beauftragen?
Es gibt Dienstleister, die den Anspruch für dich durchsetzen. Sie behalten im Erfolgsfall einen Anteil ein, üblicherweise im Bereich von einem Viertel bis einem Drittel der Summe.
Selbst schreiben kostet dich eine halbe Stunde und du bekommst alles. Wenn die Sache klar ist, die Verspätung also dokumentiert und kein Unwetter im Spiel war, zahlen viele Fluglinien nach dem ersten Schreiben.
Ein Portal lohnt, wenn die Fluglinie sich quer legt, der Fall strittig ist oder du den Aufwand nicht willst. Ein Drittel von 600 Euro ist immer noch besser als nichts von 600 Euro.
Der vernünftige Weg: erst selbst schreiben, und wenn nach der Frist nichts kommt, weitergeben.
Ab wann und wie lange man den Anspruch geltend machen kann
Die Verjährung richtet sich nach nationalem Recht und ist großzügiger, als die meisten glauben, in Österreich und Deutschland liegt sie im Bereich von mehreren Jahren. Ein Flug vom letzten Sommer kann also durchaus noch etwas wert sein. Die genaue Frist für deinen Fall gehört aber geprüft, bevor du dich darauf verlässt.
Das ist eine Einordnung, keine Rechtsberatung. Bei größeren Beträgen oder wenn sich die Fluglinie querlegt, hilft in Österreich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte weiter, in Deutschland die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr.
Die Rechtsgrundlage und die Stelle in Österreich
Der Anspruch kommt nicht vom guten Willen der Fluglinie, sondern aus der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 vom 11. Februar 2004, in Kraft seit 17. Februar 2005. Sie gilt für Abflüge von jedem Flughafen in der EU, also auch ab Wien, Salzburg, Linz, Graz, Innsbruck und Klagenfurt, und zusätzlich für Flüge in die EU herein, wenn die Fluglinie ihren Sitz in der EU hat.
Zahlt die Fluglinie nicht, ist in Österreich die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte zuständig, kurz APF. Sie schlichtet zwischen Fluggast und Fluglinie, und das Verfahren kostet den Fluggast nichts. Erst wenn auch das erfolglos bleibt, bleibt der Gerichtsweg oder ein Inkassodienst, der einen Teil der Summe behält.
Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004, veröffentlicht auf EUR-Lex, abgerufen am 25. August 2026.
Häufige Fragen
- Ab wann bekomme ich Geld bei Flugverspätung?
- Ab drei Stunden Verspätung bei der Ankunft am Zielort. Je nach Flugstrecke sind 250, 400 oder 600 Euro pro Person vorgesehen, unabhängig vom Ticketpreis.
- Gilt ein technischer Defekt als außergewöhnlicher Umstand?
- In aller Regel nicht. Wartung und Technik gehören zum normalen Betrieb einer Fluglinie. Eine pauschale Absage mit dieser Begründung ist kein Urteil.
- Soll ich ein Entschädigungsportal beauftragen?
- Erst selbst schreiben. Bei klaren Fällen zahlen viele Fluglinien nach dem ersten Brief, und du bekommst die volle Summe. Wenn nach der Frist nichts kommt, ist ein Portal sinnvoll, auch wenn es einen Anteil einbehält.
- Bekommen Kinder auch eine Entschädigung?
- Ja, sofern sie einen eigenen Sitzplatz gebucht haben. Bei einer vierköpfigen Familie kommt so schnell mehr zusammen, als der Flug gekostet hat.
Reise-Prüfsatz
Bei einer Verspätung zählt, was du innerhalb der Frist belegen kannst. Die Prompts und die Prüfliste dafür liegen im Reise-Prüfsatz.
Zuletzt geprüft am 12. September 2026. Reiseregeln und Anbieterbedingungen ändern sich laufend. Wenn dir etwas auffällt, das nicht mehr stimmt, schreib mir kurz.
