Die KI-Verordnung: betrifft das meinen Betrieb?
Seit Februar 2025 müssen Betriebe die KI-Kompetenz ihrer Leute fördern, seit August 2026 wird das auch beaufsichtigt. Ein bestimmtes Niveau schreibt die Verordnung dabei nicht vor. Was ein Wirtshaus mit vier Angestellten konkret machen muss, steht selten irgendwo.
Die kurze Antwort
Wenn in deinem Betrieb jemand ChatGPT oder ein ähnliches Programm für die Arbeit benutzt, betrifft es dich. Auch als Einzelunternehmer. Einen teuren Kurs brauchst du dafür aber nicht, und ein Zertifikat verlangt niemand.
Selbst getestet und geprüft von Phil zuletzt am 13. August 20267 Minuten Lesezeit
Was eine KI-Schulung für Mitarbeiter kostet
Die Preise gehen weit auseinander, und fast alle Anbieter rechnen pro Person. Stand August 2026:
| Angebot | Preis |
|---|---|
| Provimedia, Online-Kurs mit Zertifikat | ab 9,90 € je Person |
| ShapeMinds, Grundlagen plus Compliance | rund 23,80 € je Person |
| Wolf gegen Licht, Online-Schulung | ab 190 € je Person |
| MKM Legal, Schulung durch Rechtsanwälte | 399 € zzgl. USt. je Person |
| Laufendes Programm über zwölf Monate | 39 € je Mitarbeiter und Monat |
| Inhouse-Workshop, Tagessatz | 1.500 bis 7.000 € für die Gruppe |
Der Haken liegt nicht im Preis, sondern im Wörtchen pro Person. Bei vier Leuten zahlst du viermal, und beim nächsten Neuzugang wieder. Dabei verlangt Artikel 4 gar keinen Kurs: Für eine Basisunterweisung genügt eine fachkundige Person aus dem eigenen Betrieb.
Unser Weg: ein Preis für den ganzen Betrieb
Das Protokoll und die Teilnahmebestätigungen erzeugst du hier gratis. Wer die Unterweisung nicht selbst zusammenstellen will, bekommt für 39,90 € das komplette Paket: Vortragsskript zum Vorlesen, Handzettel, Verständnisfragen, Anwesenheitsliste. Für beliebig viele Mitarbeiter, auch für die im nächsten Jahr.

Schulungspflicht, Unterweisung, KI-Kompetenz
Drei Wörter für dieselbe Sache, und keines davon bedeutet genau, was die anderen bedeuten. Weil das laufend durcheinandergeht, hier die Reihenfolge.
- KI-Kompetenz, so heißt es im Gesetz
- Artikel 4 der KI-Verordnung trägt die Überschrift „KI-Kompetenz“. Verlangt wird, dass Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals zu unterstützen. Das ist der ganze Text. Kein Kurs, keine Stundenzahl, kein Format.
Bis Juli 2026 stand dort mehr: Betriebe mussten „nach besten Kräften sicherstellen“, dass ihr Personal über ein „ausreichendes Maß“ verfügt. Beide Formulierungen wurden mit dem Digital Omnibus gestrichen. Seither ist ausdrücklich kein bestimmtes Niveau vorgeschrieben, und niemand muss für eine einzelne Person garantieren, dass sie es erreicht. Die Pflicht selbst bleibt. - Schulungspflicht, so nennen es die anderen
- Das Wort steht in keinem Gesetzestext. Es stammt aus Fachartikeln und hat sich eingebürgert, auch bei uns, weil danach gesucht wird. Genau ist es nicht: Es klingt nach einer Schulung, die niemand vorschreibt. In Texten, die die Verordnung beim englischen Namen nennen, heißt dieselbe Pflicht AI-Act-Schulungspflicht.
- Unterweisung, der Weg, den Betriebe schon kennen
- Der Begriff kommt aus § 14 des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und betrifft eigentlich die Arbeitssicherheit. Jeder Betrieb kennt den Ablauf, weil er ihn jährlich macht: hinsetzen, durchgehen, unterschreiben, ablegen. Genau deshalb ist die Unterweisung die einfachste Form, die Pflicht aus Artikel 4 zu erfüllen und nachzuweisen, sie ist eine mögliche Maßnahme, nicht die vorgeschriebene.
Kurz: Das Gesetz will Kompetenz. Die Fachwelt nennt es Schulungspflicht. Im Betrieb macht man daraus eine Unterweisung, weil man dafür einen Ablauf und ein Formular hat.
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Was genau verlangt wird
Artikel 4 der KI-Verordnung gilt seit 2. Februar 2025. Am 27. Juli 2026 wurde er durch den sogenannten Digital Omnibus geändert. Das ist die Fassung, die heute gilt, zusammengefasst:
Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen arbeiten. Dabei werden deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Aus- und Weiterbildung sowie der Zusammenhang berücksichtigt, in dem die Systeme eingesetzt werden. Ein bestimmtes Niveau ist nicht vorgeschrieben, und niemand muss für eine einzelne Person garantieren, dass sie es erreicht.
Das ist eine Zusammenfassung, kein Zitat. Die amtliche deutsche Fassung steht in der Verordnung (EU) 2026/1744, die Erläuterungen dazu in den Fragen und Antworten der Europäischen Kommission zur KI-Kompetenz, beides unten unter den Quellen verlinkt.
Was sich geändert hat: Bis Juli 2026 mussten Betriebe „nach bestem Wissen und Gewissen sicherstellen“, dass ihr Personal über „ausreichende KI-Kenntnisse“ verfügt. Beide Formulierungen sind gestrichen. Geblieben ist die Pflicht, die Entwicklung dieser Kompetenz zu unterstützen. Wer im Netz noch die alte Fassung zitiert findet, liest einen veralteten Stand.
Zwei Dinge daran werden oft übersehen. Erstens hängt die Pflicht nicht an einer Risikoklasse. Man muss also nicht prüfen, ob das eigene System als hochriskant gilt. Zweitens macht sie keinen Unterschied nach Betriebsgröße. Ein Betrieb mit drei Leuten ist genauso erfasst wie ein Konzern.
Betreiber ist, wer ein KI-System im Rahmen seiner Tätigkeit einsetzt. Wer ChatGPT benutzt, um Angebote zu schreiben, ist Betreiber. Wer den Kundendienst über einen Chatbot laufen lässt, auch.
Erfasst sind laut PwC Legal alle Personen mit Zugang zu den betrieblich genutzten Systemen. Also nicht nur Angestellte, sondern auch externe Dienstleister, die in deinem Auftrag damit arbeiten. Wer die Buchhaltung außer Haus gibt und dort mit KI gearbeitet wird, sollte das im Blick haben.
Was mit KI-Kompetenz gemeint ist
Die Verordnung beschreibt sie als die Fähigkeiten und Kenntnisse, die nötig sind, um KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein.
Auf einen Kleinbetrieb übersetzt heißt das ungefähr: Die Leute sollen wissen, dass die KI Dinge erfindet und dass man nachprüfen muss. Sie sollen wissen, was sie nicht hineinschreiben dürfen. Und sie sollen wissen, wer im Zweifel entscheidet.
Das Niveau richtet sich nach dem, was die Leute tun. Wer einmal die Woche einen Brief formulieren lässt, braucht weniger als jemand, der Bewerbungen vorsortiert.
Was du konkret machen kannst
Die Verordnung schreibt kein Format vor. Präsenzschulung, Videokurs, ein Gespräch am Vormittag, alles zulässig, solange es zum Betrieb passt. Was sich in der Praxis bewährt hat, sind vier Schritte.
Aufschreiben, was benutzt wird
Eine Liste: Welches Programm, wofür, von wem. Meistens passt sie auf eine halbe Seite. Ohne diese Liste weiß man nicht, wen man unterweisen muss.
Regeln festlegen
Was darf hinein und was nicht, wer prüft die Ergebnisse, was passiert bei einem Fehler. Zwei Seiten reichen. Wichtig ist, dass die Regeln zum Betrieb passen und nicht aus einer Vorlage für Versicherungskonzerne stammen.
Die Leute unterweisen
Eine halbe Stunde, an konkreten Beispielen aus dem eigenen Alltag. Wer schon einmal gesehen hat, wie die KI eine Frist erfindet, versteht das Problem besser als nach jedem Vortrag.
Festhalten, dass es stattgefunden hat
Datum, Teilnehmer, Inhalte, Unterschrift. Das ist der Teil, den fast alle vergessen, und der einzige, der im Ernstfall zählt. Eine Unterweisung ohne Nachweis hat aufsichtsrechtlich nie stattgefunden.
Wenn jemand Neues anfängt
Die Pflicht endet nicht mit einem Stichtag. Wer neu dazukommt, braucht dieselbe Unterweisung. PwC Legal rät dazu, die Erlaubnis zur Nutzung der Programme an die Unterweisung zu knüpfen, also erst unterweisen, dann Zugang geben. Für einen Kleinbetrieb ist das die einfachste Regel, weil man sie nicht vergessen kann.
Für bestehende Leute empfehlen die Kanzleien eine jährliche Auffrischung. Vorgeschrieben ist sie nicht. Bei einem Bereich, in dem sich die Programme monatlich ändern, ist sie trotzdem sinnvoll.
Was du nicht brauchst
Es gibt kein vorgeschriebenes Zertifikat und keine anerkannte Prüfstelle. Wer dir erzählt, sein Kurs sei behördlich anerkannt, sagt etwas, das es in dieser Form nicht gibt. Es gibt auch keine Pflicht, die Schulung extern einzukaufen.
Eine Prüfung ist ebenfalls nicht verlangt. PwC Legal hält dazu fest, dass der Nachweis der bloßen Teilnahme genügt, um Artikel 4 zu erfüllen. Das ist der Punkt, an dem die Angebote am Markt und die tatsächliche Pflicht am weitesten auseinanderliegen.
Ein gekaufter Kurs kann trotzdem sinnvoll sein, wenn man nicht weiß, wo anfangen. Nur ersetzt er die Anpassung an den eigenen Betrieb nicht. Ein Standardkurs, den fünf Leute abklicken, deckt die Pflicht formal ab und ändert im Alltag nichts.
Was passiert, wenn man nichts macht
Hier wird es unübersichtlicher, als die meisten Werbetexte zugeben.
Die KI-Verordnung enthält einen eigenen Katalog an Geldbußen. Artikel 4 ist dort nicht eigens aufgeführt. Mehrere österreichische Kanzleien weisen darauf hin, dass an die Verletzung der Kompetenzpflicht keine unmittelbare Strafe der Verordnung geknüpft ist.
Daraus folgt aber nicht, dass es folgenlos bleibt. Fehlende Kompetenz wird voraussichtlich bei anderen Verstößen als erschwerender Umstand herangezogen. Dazu kommt die zivilrechtliche Seite: Wenn ein Mitarbeiter aufgrund einer erfundenen KI-Auskunft einen Schaden verursacht, ist die Frage nach der Unterweisung schnell auf dem Tisch. Und im Datenschutzrecht gelten die Pflichten ohnehin unabhängig davon.
Meine Einschätzung: Für einen Kleinbetrieb ist das Risiko einer Strafe wegen Artikel 4 derzeit gering. Der Aufwand, es sauber zu machen, ist aber auch gering, ein halber Vormittag. Diese Rechnung geht auf.
Was noch dazugehört
Zwei Pflichten werden oft mit der Schulung in einen Topf geworfen, obwohl sie woanders stehen.
Wer Texte, Bilder oder Ton mit KI erzeugt und veröffentlicht, muss das unter bestimmten Voraussetzungen kennzeichnen. Und wer personenbezogene Daten in ein KI-Werkzeug eingibt, braucht dafür eine Rechtsgrundlage und einen Auftragsverarbeitungsvertrag mit dem Anbieter. Der gilt nicht automatisch, man muss ihn abschließen. mehr dazu hier.
Der Unterschied zwischen 40 und 1.600 Euro
Die Preisübersicht weiter oben zeigt: Für einen Betrieb mit vier Leuten kostet dieselbe Pflicht je nach Anbieter rund 40 € oder rund 1.600 €. Beides erfüllt sie formal.
Der Unterschied liegt weniger im Inhalt als in der Haftung. Wer 399 € je Person zahlt, kauft mit, dass eine Kanzlei ihren Namen daruntersetzt. Das kann sinnvoll sein, wenn im Betrieb viel an KI hängt. Für ein Wirtshaus, in dem zwei Leute gelegentlich einen Text formulieren lassen, ist es überdimensioniert.
Der günstige Weg hat auch einen Haken: Ein Standardkurs für 9,90 €, den alle abklicken, erfüllt die Pflicht auf dem Papier. Er sagt aber nichts darüber, welche Programme in deinem Betrieb laufen und was dort schiefgehen kann. Genau das verlangt Artikel 4 aber, die Verordnung schreibt ausdrücklich, dass der Einsatzkontext zu berücksichtigen ist. Eine „one-fits-all"-Schulung hat sie damit ausgeschlossen, wie PwC Legal es formuliert.
Ehrlicher Hinweis
Diese Seite gibt Orientierung und ist keine Rechtsberatung. Ich bin kein Jurist. Die Rechtslage zur KI-Verordnung ist jung, vieles wird von Kanzleien unterschiedlich eingeschätzt, und zu Artikel 4 gibt es noch keine gefestigte Praxis. Wenn in deinem Betrieb viel davon abhängt, lass eine Stunde bei jemandem drauf schauen, der das darf.
Wofür diese Seite gedacht ist: dass du weißt, worum es geht, bevor du das Gespräch führst.
Wenn du es nicht selbst zusammenstellen willst
Alles aus dieser Anleitung als fertige Unterlagen: Ablaufplan für die halbe Stunde, Handzettel, Teilnehmerliste zum Unterschreiben, Systemliste und eine Musterrichtlinie zum Anpassen. Einmal bezahlt, für alle Mitarbeiter und alle Neuzugänge.
Die Anleitung oben bleibt vollständig und kostenlos. Es wird nichts zurückgehalten, um es hier zu verkaufen.
Häufige Fragen
- Gilt die KI-Verordnung auch für Kleinbetriebe?
- Ja. Artikel 4 der KI-Verordnung macht keinen Unterschied nach Betriebsgröße. Auch Einzelunternehmer sind erfasst, sobald sie KI-Systeme im Rahmen ihrer Tätigkeit einsetzen. Die Europäische Kommission nennt in ihren Fragen und Antworten genau diesen Fall: Ein Betrieb, dessen Mitarbeiter ChatGPT für Werbetexte oder Übersetzungen nutzen, ist erfasst und muss die Leute über die Risiken aufklären, etwa über erfundene Angaben.
- Ab wann gilt die Pflicht?
- Seit 2. Februar 2025.
- Muss ich einen Kurs kaufen?
- Nein. Die Verordnung schreibt kein bestimmtes Format vor und verlangt kein Zertifikat. Eine interne Unterweisung, die zum Betrieb passt und dokumentiert ist, genügt.
- Was kostet die Schulung?
- Wer sie selbst macht, zahlt nichts außer der eigenen Zeit. Angebote am Markt beginnen im einstelligen Eurobereich pro Person und reichen bis zu Tagesseminaren im vierstelligen Bereich.
- Zählt ChatGPT als KI-System?
- Ja. Wer ChatGPT, Copilot, Gemini oder ein vergleichbares Programm betrieblich nutzt, gilt als Betreiber eines KI-Systems.
Worauf sich das stützt
- Verordnung (EU) 2024/1689 über künstliche Intelligenz, Artikel 4
- Verordnung (EU) 2026/1744, „Digital Omnibus on AI“, in Kraft seit 27. Juli 2026, ändert Artikel 4 (eur-lex.europa.eu)
- Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, Stand 27. Juli 2026 (digital-strategy.ec.europa.eu)
- PwC Legal Österreich, Graf/Kortisch/Miladinov: KI-Kompetenz – die neue Schulungspflicht gemäß Art 4 AI Act, Teil 1 und 2 (blog.pwclegal.at)
- Brandauer Rechtsanwälte: KI-Verordnung – Pflichten für Unternehmen in Österreich
- Preisangaben von den Seiten von Provimedia, Wolf gegen Licht und MKM Legal, abgerufen am 13. August 2026
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