AI Act Österreich: 13 Monate ohne KI-Behörde

Seit August müssen Chatbots und Deepfakes gekennzeichnet sein. Eine Behörde für Beschwerden fehlt in Österreich, fast alle anderen EU-Staaten haben eine.

KI-Verordnung15. September 20263 Minuten Lesezeit

Bundeskanzler Christian Stocker hat am 14. September eine neue KI-Strategie in Auftrag gegeben, wie und bis wann, ist offen. Wer prüft unterdessen, ob sich Betriebe in Österreich an den AI Act halten? Eine zuständige Behörde gibt es nicht: 21 von 27 EU-Staaten haben der Kommission eine gemeldet, Österreich steht noch nicht auf der Liste.

Das Bundeskanzleramt am Ballhausplatz in Wien bei blauem Himmel, mit österreichischer Fahne auf dem Dach
Foto: C.Stadler/Bwag, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Der AI Act, die KI-Verordnung der EU, verlangt seit 2. August 2026 zweierlei. Ein Chatbot muss zu erkennen geben, dass er eine Maschine ist, und täuschend echte Bilder, Videos und Stimmen aus dem Computer, sogenannte Deepfakes, müssen gekennzeichnet sein.

Wer einen Verstoß bemerkt, darf sich nach Artikel 85 bei der Marktüberwachungsbehörde seines Landes beschweren, also bei der Stelle, die prüfen und strafen kann.

Derzeit gibt es noch keine nationale Umsetzung der Zuständigkeiten des AI Acts in Österreich. Das betrifft sowohl die Marktüberwachungsbehörden als auch die notifizierende Behörde.

So beantwortet die Servicestelle für KI bei der RTR, die offizielle erste Anlaufstelle für Fragen zum AI Act, selbst die Frage nach der zuständigen Behörde.

Alexander Pröll, Staatssekretär für Digitalisierung, spricht bei einem Pressefoyer nach dem Ministerrat
Foto: Bernhard Holub, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Mehr dazu: AI Act: Dein Chatbot muss sagen, dass er KI ist

Österreich steht noch nicht auf der Liste der Kommission

Die Frist für die Benennung lief am 2. August 2025 ab, so steht es in Artikel 70 der Verordnung. Seither führt die Kommission eine öffentliche Liste der nationalen Anlaufstellen, zuletzt aktualisiert am 7. September 2026.

13 Monateist die Frist zur Benennung inzwischen überschritten, gerechnet vom 2. August 2025 bis heute.

Eingetragen sind unter anderen Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande. Neben Österreich fehlen nur Belgien, Bulgarien, Kroatien, die Slowakei und Ungarn.

Grafik: 21 von 27 EU-Staaten haben eine Behörde für den AI Act gemeldet, 6 Felder sind leer, darunter Österreich
Grafik: KI-Alltag, Zahlen: Europäische Kommission, Stand 7. September 2026

Deutschland hat sich im Sommer entschieden. Seit 29. Juli 2026 gilt dort ein eigenes Gesetz, das die Bundesnetzagentur zur Marktüberwachungsbehörde und zur zentralen Anlaufstelle macht, und in der Liste der Kommission ist Deutschland eingetragen.

Der Medienminister antwortet dem Nationalrat mit einem Satz

Im April 2026 wollte der Grüne Digitalisierungssprecher Süleyman Zorba per parlamentarischer Anfrage wissen, warum die Behörde fehlt, welche Ministerien daran arbeiten und wann die Benennung kommt. 15 Fragen, gerichtet an Vizekanzler Andreas Babler, in dessen Ministerium die Medienagenden liegen.

Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, Medien und Sport trifft keine Zuständigkeit zur nationalen Umsetzung des AI Acts.

So lautet am 2. Juni 2026 die komplette Antwort auf alle 15 Fragen. Wer stattdessen zuständig ist, steht nicht darin.

Die Pflichten gelten auch ohne Behörde

Eine EU-Verordnung gilt in jedem Mitgliedstaat direkt, ohne eigenes Gesetz. Ein Betrieb, der auf seiner Website einen Chatbot laufen lässt, muss ihn seit 2. August kennzeichnen, ob es eine österreichische Behörde gibt oder nicht.

15 Millionen Eurooder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes: So hoch könnte die Strafe für eine verletzte Kennzeichnungspflicht laut Artikel 99 der KI-Verordnung ausfallen. Festlegen und verhängen müssen sie die Mitgliedstaaten selbst.

Im Rechtsinformationssystem des Bundes findet sich dazu mit Stand 15. September 2026 kein österreichisches Gesetz.

Ob ein Verstoß hierzulande derzeit überhaupt bestraft werden kann, lässt sich ohne dieses Gesetz nicht sagen, und eine Rechtsauskunft ist das hier nicht.

Zwei Wege bleiben offen. Wer in einem Deepfake abgebildet ist, kann sich wegen seiner Daten an die Datenschutzbehörde wenden, das läuft über die DSGVO und nicht über den AI Act. Für Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, etwa ChatGPT von OpenAI, ist ohnehin das Büro für künstliche Intelligenz der Kommission in Brüssel zuständig, keine nationale Stelle.

Wer heute prüfen will, ob der eigene Chatbot die Regel einhält, findet sie im Artikel 50 der KI-Verordnung, auf Deutsch beim Servicedesk der Kommission: Der Hinweis muss spätestens bei der ersten Interaktion kommen, klar und für jeden verständlich. Was ein Betrieb dafür konkret tun muss, steht Schritt für Schritt in der Meldung AI Act: Dein Chatbot muss sagen, dass er KI ist.

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Übernahme

Zahlen, Messwerte und Grafiken aus dieser Meldung dürfen mit Quellenangabe übernommen werden. Bitte in dieser Form: Quelle: KI-Alltag, kialltag.at. Über einen Link auf die Meldung freuen wir uns.

Grafiken in Druckgröße, die Rohdaten hinter den Messungen und Rückfragen zur Methode: kontakt@kialltag.at

Geprüft von Phil zuletzt am 15. September 2026