EU fragt dich, was KI mit deinen Fotos darf

Wer Fotos, Texte oder Musik ins Netz stellt, kann der EU bis 3. November sagen, wie KI-Firmen damit umgehen sollen. Antworten kann man auf Deutsch.

Österreich30. September 20262 Minuten Lesezeit

Die EU-Kommission will bis 3. November wissen, wie KI-Firmen künftig mit geschützten Fotos, Texten und Musik umgehen sollen.

Maler mit Kopfhörern steht im Atelier vor einer bunten Leinwand mit Blumentöpfen auf einer Leiter, rundherum hängen seine Bilder
Foto: PattayaPatrol, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0

Mitreden dürfen auch Einzelpersonen, als Privatperson oder als Urheber. Darf eine KI in Österreich heute schon mit deinen Werken lernen?

Das Urheberrechtsgesetz erlaubt jedem, Werke automatisch auszuwerten, zu denen er rechtmäßig Zugang hat. Die Kommission ordnet das Training von Chatbots und Bildprogrammen genau dieser Regel zu. Verboten ist es nur, wenn der Urheber es ausdrücklich untersagt, bei Werken im Internet mit maschinenlesbaren Mitteln.

Ein Register für das Nein im Urheberrecht

Wer sein Verbot schon gesetzt hat, tut sich laut Kommission schwer, es durchzusetzen und dafür bezahlt zu werden. Zur Auswahl stellt sie deshalb ein Register für die ganze EU, in das Urheber ihr Nein eintragen. Eine zweite Idee betrifft die Suchprogramme, die das Netz für die Firmen durchkämmen. Sie müssten sagen, wer sie schickt und wozu.

36 Seitenhat der Fragebogen als PDF. Man darf nur den Abschnitt über KI ausfüllen und jede einzelne Frage auslassen.

Auch Geld ist Thema: Eine Option sieht eine Vergütung für Werke vor, die ohne Verbot im Training gelandet sind.

Frau mit Rucksack hält ihr Handy hoch und fotografiert eine alte Steinmauer
Foto: Angela Franklin, Wikimedia Commons, CC0

Künstler und Fotografen antworten auch auf Deutsch

Die Fragen selbst stehen nur auf Englisch. So geht es:

  1. Den Fragebogen der Kommission öffnen und auf „Next“ tippen.
  2. Deutsch als Sprache der Antwort wählen, Name und Mailadresse eintragen und „Individual user“ oder „Individual author“ ankreuzen.
  3. Nur den Abschnitt „Copyright and generative AI“ auswählen.

Deinen Namen veröffentlicht die Kommission nur, wenn du bei den Einstellungen „Public“ wählst.

Wer eine eigene Website mit Fotos oder Texten hat, kann sein Nein dort schon jetzt hinterlegen, etwa in der Datei robots.txt, die Suchprogrammen sagt, was sie lesen dürfen.

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Geprüft von Phil zuletzt am 30. September 2026