Österreich30. September 20262 Minuten Lesezeit
Die EU-Kommission will bis 3. November wissen, wie KI-Firmen künftig mit geschützten Fotos, Texten und Musik umgehen sollen.

Mitreden dürfen auch Einzelpersonen, als Privatperson oder als Urheber. Darf eine KI in Österreich heute schon mit deinen Werken lernen?
Das Urheberrechtsgesetz erlaubt jedem, Werke automatisch auszuwerten, zu denen er rechtmäßig Zugang hat. Die Kommission ordnet das Training von Chatbots und Bildprogrammen genau dieser Regel zu. Verboten ist es nur, wenn der Urheber es ausdrücklich untersagt, bei Werken im Internet mit maschinenlesbaren Mitteln.
Ein Register für das Nein im Urheberrecht
Wer sein Verbot schon gesetzt hat, tut sich laut Kommission schwer, es durchzusetzen und dafür bezahlt zu werden. Zur Auswahl stellt sie deshalb ein Register für die ganze EU, in das Urheber ihr Nein eintragen. Eine zweite Idee betrifft die Suchprogramme, die das Netz für die Firmen durchkämmen. Sie müssten sagen, wer sie schickt und wozu.
Auch Geld ist Thema: Eine Option sieht eine Vergütung für Werke vor, die ohne Verbot im Training gelandet sind.

Künstler und Fotografen antworten auch auf Deutsch
Die Fragen selbst stehen nur auf Englisch. So geht es:
- Den Fragebogen der Kommission öffnen und auf „Next“ tippen.
- Deutsch als Sprache der Antwort wählen, Name und Mailadresse eintragen und „Individual user“ oder „Individual author“ ankreuzen.
- Nur den Abschnitt „Copyright and generative AI“ auswählen.
Deinen Namen veröffentlicht die Kommission nur, wenn du bei den Einstellungen „Public“ wählst.
Wer eine eigene Website mit Fotos oder Texten hat, kann sein Nein dort schon jetzt hinterlegen, etwa in der Datei robots.txt, die Suchprogrammen sagt, was sie lesen dürfen.
- EU-Kommission: Commission seeks feedback on challenges and way forward in the area of effect of technology on copyright (29.09.2026) · abgerufen am 2026-09-30
- EU-Kommission: Fragebogen der Konsultation zum Urheberrecht (EUSurvey) · abgerufen am 2026-09-30
- RIS: Urheberrechtsgesetz § 42h, Text- und Data-Mining · abgerufen am 2026-09-30
- Vertretung der EU-Kommission in Deutschland: EU-Konsultation zu Urheberrecht eröffnet (29.09.2026) · abgerufen am 2026-09-30
Zahlen, Messwerte und Grafiken aus dieser Meldung dürfen mit Quellenangabe übernommen werden. Bitte in dieser Form: Quelle: KI-Alltag, kialltag.at. Über einen Link auf die Meldung freuen wir uns.
Grafiken in Druckgröße, die Rohdaten hinter den Messungen und Rückfragen zur Methode: kontakt@kialltag.at
Liest du hier öfter? KI-Alltag bei Google als bevorzugte Quelle setzen, dann taucht die Seite in deinen Suchergebnissen weiter oben auf.
Geprüft von Phil zuletzt am 30. September 2026


