Österreich31. Oktober 20263 Minuten Lesezeit
Etwa die Hälfte der befragten Immobilienbewerter in Europa nutzt künstliche Intelligenz, und knapp die Hälfte schreibt den Einsatz bisher nicht ausdrücklich ins Gutachten.

Das ergab eine Umfrage des europäischen Verbands TEGOVA, die der Österreichische Verband der Immobilienwirtschaft (ÖVI) am 29. Oktober in einer Aussendung nannte. Wer ein Haus erbt, verkauft oder für den Kredit schätzen lässt, fragt sich also: Steht ChatGPT hinter der Zahl?
Mit Bewertern sind Gutachter gemeint, die Häuser und Wohnungen schätzen.
16 Prozent der Befragten nutzen die Technik täglich oder fast täglich, und wer sie nutzt, greift zu 96 Prozent zu allgemeinen Werkzeugen wie ChatGPT. Anlass war eine ganztägige Konferenz in Wien am 23. Oktober, bei der unter anderem der ÖVI Gastgeber war, dort hat der Verband auch ein Positionspapier zu KI in der Bewertung beschlossen.
Immobilienbewertung: Wo Sprachmodelle danebenliegen
Beim Symposium sagte Sven Bienert vom IREBS, die Technik sei stark bei großen Datenmengen und Routineaufgaben, stoße bei der Besichtigung und der Beurteilung des Zustands aber an Grenzen.

Laut Bienert erfinden Sprachmodelle in rund 10 Prozent der Fälle Daten.
Das passiert vor allem dort, wo es wenige vergleichbare Objekte gibt. Dazu nannte er eine Studie, in der maschinelle Systeme nur in der Hälfte der Fälle höchstens 10 Prozent von den Ergebnissen menschlicher Bewerter abwichen. Als Rechenbeispiel: Schätzt ein Gutachter ein Haus auf 300.000 Euro, liegt ein solches System in der anderen Hälfte der Fälle außerhalb von 270.000 bis 330.000 Euro.
Der ÖVI sieht die Technik trotzdem als Werkzeug. Präsident Georg Flödl sagte:
„Unter Verwendung von KI können bessere Ergebnisse erzielt werden. Voraussetzung sind verlässliche Daten, Fachkompetenz und ein Bewerter, der Verantwortung übernimmt.“
Haus verkaufen: Drei Fragen an den Gutachter
Die Verantwortung für das Ergebnis bleibt laut TEGOVA-Präsident Paulo Barros Trindade beim Bewerter, auch wenn künstliche Intelligenz mitgearbeitet hat. Der Rat an die Branche lautet, den Einsatz vorab mit den Auftraggebern zu klären. Du kannst also vor dem Auftrag nachfragen:
- Haben Sie künstliche Intelligenz verwendet, und wofür?
- Welche Vergleichsobjekte und welche Kaufpreise liegen dem Wert zugrunde?
- Wer unterschreibt das Gutachten und steht dafür gerade?
Bei der zweiten Frage hilft das Gesetz. Wird ein Haus durch den Vergleich mit verkauften Objekten bewertet, verlangt § 10 des Gesetzes zur Liegenschaftsbewertung, dass diese Objekte, ihre Merkmale und die erzielten Kaufpreise im Gutachten stehen. Das Gesetz gilt für gerichtliche Verfahren, ob es auch bei einem privaten Auftrag greift, ist eine Rechtsfrage. Als Maßstab für deine Nachfrage taugt es trotzdem.
Dazu rät der Verband den Bewertern, personenbezogene Daten gering zu halten. Frag deshalb auch, ob Namen, Adressen oder Grundbuchauszüge in ein Programm wie ChatGPT eingegeben wurden.
- ÖVI über APA-OTS: KI in der Immobilienbewertung, Werkzeug ja, Ersatz nein (29. Oktober 2026) · abgerufen am 2026-10-30
- TEGOVA: Nachrichtenübersicht (Konferenz und Generalversammlung in Wien, Oktober 2026) · abgerufen am 2026-10-30
- RIS: Liegenschaftsbewertungsgesetz, § 10 Besondere Erfordernisse des Gutachtens · abgerufen am 2026-10-30
- Pexels: Foto 32045967 von Jakub Zerdzicki, Pexels-Lizenz · abgerufen am 2026-10-30
- Pexels: Foto 7937208 von Pavel Danilyuk, Pexels-Lizenz · abgerufen am 2026-10-30
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Geprüft von Phil zuletzt am 30. Oktober 2026


