Gemini3. November 20263 Minuten Lesezeit
Google will ab 2027 einen gemeinsamen Eintrag in der robots.txt auswerten, mit dem Websites dem KI-Training der teilnehmenden Anbieter auf einmal widersprechen können.

Die robots.txt ist die Textdatei, die jede Website für Suchprogramme bereithält, und bisher brauchte jeder Anbieter darin eine eigene Zeile. Was heißt das für die Seite eines Betriebs in Österreich?
Zwei Zeilen sollen genügen, um einer Website das KI-Training zu verbieten.
Der Konzern beschreibt das im Blog der Suchabteilung vom 30. Oktober 2026 und will die Steuerung 2027 zusammen mit anderen KI-Anbietern unterstützen. Das Verfahren steht in einem Entwurf bei der IETF, dem Normungsgremium des Internets. Eingereicht hat ihn Kevin Kelley von Anthropic, der Firma hinter Claude. Ein beschlossener Standard ist der Entwurf nicht, er läuft am 3. Mai 2027 ab.
In der robots.txt zählt eine neue Kennung
User-Agent: __usage_ai-trainingDisallow: /
Die obere Zeile nennt sonst einen bestimmten Suchroboter. Hier steht stattdessen eine Kennung, die keinen Roboter bezeichnet, sondern einen Zweck: das Training von KI. Darunter folgt wie gewohnt Disallow: / für die ganze Website oder ein Pfad für einen Teil.

Ein Sternchen-Eintrag mit User-Agent: * zählt dafür ausdrücklich nicht.
Wer heute alle Programme aussperrt, hat sich zum KI-Training damit noch nicht geäußert. Ohne die neue Kennung gilt keine Meinung als geäußert.
Das Verbot regelt das Lernen, nicht das Lesen. Wer Suchprogramme grundsätzlich begrenzen will, braucht weiterhin die Zeilen für das jeweilige Programm. Ältere Programme, die die Kennung nicht kennen, überspringen den Block einfach.
Für Gemini-Antworten zählt eine zweite Kennung
Hier liegt der Haken. Google-Extended heißt die Kennung, mit der Websites schon jetzt steuern, ob der Konzern ihre Inhalte für künftige Gemini-Modelle nutzen darf und ob sie in Antworten der Gemini-Apps als Quelle dienen. Auf die normale Suche hat sie nach der Hilfeseite von Google keinen Einfluss.
Websites, die Google-Extended ausdrücklich erlauben, können in Antworten erscheinen. (Aus dem Blog der Suchabteilung, vom Englischen übersetzt)
Wer das Training mit dem neuen Eintrag verbietet und Google-Extended nicht eigens nennt, wird so behandelt, als hätte er auch Google-Extended gesperrt. Damit hängen Lernen und Antworten an derselben Kennung. Wer sie erlaubt, erlaubt Gemini auch das Lernen, wer sie sperrt, kommt für Antworten nicht in Frage.
Das folgt aus der Beschreibung des Konzerns, ausprobieren lässt es sich erst, wenn die Auswertung 2027 beginnt.
Das Urheberrecht in Österreich und die robots.txt
In Österreich erlaubt § 42h Absatz 6 des Urheberrechtsgesetzes, ein Werk für den eigenen Gebrauch automatisiert auszuwerten, wenn man rechtmäßig Zugang hat. Das gilt nicht, wenn das Kopieren ausdrücklich verboten und dieses Verbot angemessen kenntlich gemacht ist, bei Werken im Internet etwa mit maschinenlesbaren Mitteln. Der EU-Verhaltenskodex für KI-Modelle erkennt die robots.txt dafür als eine Hauptmethode an, schreibt der Konzern.
Die eigene Datei findet jeder unter dem Namen der Website mit /robots.txt am Ende, bei uns unter kialltag.at/robots.txt. Dort stehen die KI-Programme ohne Sperre, auch Google-Extended. Wer jetzt schon Nein sagen will, sperrt sie bis 2027 einzeln, Anbieter für Anbieter.
- Google Search Central Blog: Supporting a shared AI training control for websites (30. Oktober 2026) · abgerufen am 2026-11-03
- IETF-Entwurf draft-kelley-aipref-training-preference-signal-00 (30. Oktober 2026) · abgerufen am 2026-11-03
- Google Search Central: Common crawlers (Google-Extended) · abgerufen am 2026-11-03
- RIS: Urheberrechtsgesetz, § 42h (Text- und Data-Mining) · abgerufen am 2026-11-03
- Wikimedia Commons: Modern Padlock Meets Classic Door, Ferdinand, CC BY 3.0 · abgerufen am 2026-11-03
- Wikimedia Commons: A view of the server room at The National Archives, CC BY 3.0 · abgerufen am 2026-11-03
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Geprüft von Phil zuletzt am 3. November 2026


