Digitaler Euro: Bargeld bleibt aber Pflicht

Viele fürchten, der digitale Euro schafft das Bargeld ab und eine KI steuert unser Geld. Ich habe die Gesetzesentwürfe gelesen: Was stimmt und was nicht.

Österreich17. September 20264 Minuten Lesezeit

Seit Tagen lese ich es überall: Der digitale Euro kommt, das Bargeld verschwindet, und am Ende steuert eine KI, was wir kaufen dürfen. Anlass ist eine neue Kontonummer namens DEAN, über die heute auch nachrichten.at berichtet. Ist an der Sorge etwas dran?

Mehrere Euroscheine liegen übereinander, ein 20-Euro-Schein und ein 50-Euro-Schein sind gut zu erkennen
Foto: Markus Spiske, Wikimedia Commons, CC BY 2.0

Ich habe die 2 Gesetzesentwürfe der EU gelesen, den zum digitalen Euro und den zum Bargeld. Das EU-Parlament hat ihnen am 9. Juli mit 416 zu 169 Stimmen zugestimmt, jetzt wird mit den Staaten verhandelt. Das Ergebnis vorweg: Bargeld wird nicht abgeschafft, es wird zur Pflicht. Geld, das nur für bestimmte Dinge taugt, ist verboten. Und eine KI kommt im Text nicht vor.

Bargeld bekommt ein eigenes Gesetz, mit Annahmepflicht

Der digitale Euro hat einen Zwilling: eine Verordnung über Euroscheine und Münzen als gesetzliches Zahlungsmittel. Artikel 4 sagt: Wer eine Zahlung entgegennimmt, darf Bargeld nicht ablehnen. Artikel 8 verpflichtet die Staaten, überall für Bargeld zu sorgen, auch am Land.

Ausnahmen gibt es, etwa wenn beide vorher ein anderes Zahlungsmittel vereinbart haben. Ein Geschäft, das grundsätzlich kein Bargeld nimmt, verstößt danach aber gegen Artikel 4.

Der Turm der Europäischen Zentralbank in Frankfurt am Fluss Main im Abendlicht
Foto: DXR, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
94 ProzentSo viele Menschen in Österreich wollen laut Nationalbank nicht auf Bargeld verzichten, und 55 Prozent aller Zahlungen im Geschäft sind bar.

Ein Euro nur für Brot ist verboten

Die größte Angst: Der Staat legt fest, wofür du dein Geld ausgeben darfst, oder lässt es ablaufen. Genau das nennt der Entwurf „programmierbares Geld“ und verbietet es in Artikel 24.

Beim digitalen Euro handelt es sich nicht um programmierbares Geld.

Erlaubt bleibt, was du selbst einstellst, etwa ein Dauerauftrag oder Zahlen bei Lieferung. Eine Grenze gibt es trotzdem: wie viel digitalen Euro du überhaupt besitzen darfst. Diese Höhe legt laut Artikel 16 die EZB ganz allein fest, das Parlament stimmt darüber nicht ab. Begründet wird das mit der Stabilität des Finanzsystems, damit nicht das ganze Sparbuch zur Zentralbank wandert. Eine Grenze fürs Aufbewahren, keine fürs Ausgeben.

Wo im Gesetz tatsächlich ein Automat sitzt

Diese Stelle behalte ich im Auge. Banken müssen Betrug schon heute aufdecken, das schreibt die Zahlungsdiensterichtlinie vor. Neu ist nur: Die EZB darf diese Prüfung für alle Banken zentral erledigen.

Für ein Programm, das so eine Zahlung blockiert, gelten dabei weniger strenge Regeln als für eine KI, die über einen Kredit entscheidet. Der Grund: Die KI-Verordnung nimmt Betrugserkennung ausdrücklich aus der Hochrisikostufe heraus.

Beim Datenschutz macht der Entwurf einen Unterschied. Zahlst du offline, also ohne Netz von Handy zu Handy, sieht laut Entwurf niemand die Zahlung, weder deine Bank noch die EZB, ähnlich wie bei einer Barzahlung. Zahlst du online, läuft die Zahlung über die Zentralbanken, die dich dabei aber nicht erkennen können sollen. Deine eigene Bank sieht die Zahlung trotzdem, so wie heute auch.

DEAN ist eine Kontonummer, mehr nicht

Und die neue Nummer? DEAN ist die Kontonummer für die digitale Geldbörse, laut dem Bericht 18 Zeichen, beginnend mit EU. Du bekommst sie nur, wenn du mitmachst. Die Nationalbank schreibt, der digitale Euro könne verwendet werden, müsse aber nicht. Händler müssen ihn annehmen, kleine Betriebe sind ausgenommen, solange sie keine vergleichbare digitale Zahlung anbieten.

Ab Mitte 2027 testen 36 Anbieter ein Jahr lang, aus Österreich RBI und BAWAG. Frühestens 2029 gibt es ihn im Alltag. Bis dahin verhandeln Parlament und Staaten noch über die Details.

Wer Bargeld will, bekommt es weiter. Wer den digitalen Euro nicht will, lässt ihn liegen.

Dass Bargeld verschwindet, steht in keinem der beiden Entwürfe, eher das Gegenteil: Es bekommt zum ersten Mal eine eigene Annahmepflicht. Genauer hinschauen würde ich bei der EZB selbst. Sie legt die Haltegrenze fest, sie betreibt die Betrugsprüfung, und dem Parlament berichtet sie darüber laut Artikel 40 nur alle 3 Jahre.

Ganz wohl ist mir dabei trotzdem nicht. Beschlossen ist noch nichts, Parlament und Staaten verhandeln gerade erst über die Details. Aber dass am Ende eine einzelne Institution ohne Volksabstimmung entscheidet, wie viel digitales Geld du besitzen darfst, ist ein Punkt, den ich mir auch bei einem fertigen Gesetz genau ansehen würde.

Wer selbst nachlesen will: Beide Entwürfe stehen auf Deutsch bei EUR-Lex.

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Quellen

Übernahme

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Geprüft von Phil zuletzt am 17. September 2026