Österreich24. September 20262 Minuten Lesezeit
Der Nationalrat hat am 23. September eine Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes beschlossen. Ämter dürfen damit schriftliche Bescheide ganz vom Computer erstellen lassen, ohne dass ein Beamter sie vorher ansieht. Was kann man tun, wenn so ein Schreiben nicht stimmt?

Gegen einen Bescheid vom Computer kann man innerhalb von 2 Wochen Vorstellung erheben, dann tritt er außer Kraft und eine neue Entscheidung darf nur mehr ein Mensch treffen.
FPÖ und Grüne stimmten gegen die Novelle.
Der Hinweis auf die Automatik steht im Schreiben
Statt des Namens eines Beamten muss auf solchen Bescheiden stehen, dass es sich um eine vollständig automatisierte Erledigung handelt, dazu Amtssignatur, Behörde und Datum.

Jedes Amt muss auf seiner Website auflisten, was es automatisch entscheidet. Erst Verfahren, die nach dieser Bekanntmachung beginnen, dürfen so laufen.
Vorher ist noch der Bundesrat am Zug.
Staatssekretär Alexander Pröll nannte im Parlament Gebührenbescheide und allgemeine Förderungen als Beispiele. Welche Sachen automatisch laufen, legen die Ämter per Verordnung selbst fest.
Wie erhebe ich Vorstellung gegen einen Bescheid?
Die Erläuterungen der Regierung halten dazu fest:
„Die Vorstellung muss nicht begründet sein.“
Es reicht, wenn aus deinem Schreiben hervorgeht, welcher Bescheid gemeint ist und dass er weg soll. Worauf es sonst ankommt:
- schriftlich, per Brief oder über den elektronischen Weg der Behörde, ein Anruf zählt nicht
- an das Amt, das den Bescheid geschickt hat
- innerhalb von 2 Wochen
Für Strafverfügungen gilt diese Vorstellung nicht, dort bleibt es beim bisherigen Einspruch.
Auch für die Chatbots der Ämter gibt es jetzt Regeln. Wer über so einen Chatbot einen Antrag stellt, muss gleich zu Beginn erfahren, dass es auch ohne geht, etwa schriftlich, am Telefon oder persönlich am Amt. Das ganze Gespräch wird gespeichert, und du bekommst es zugeschickt oder online bereitgestellt.
Den Gesetzestext mit allen Erläuterungen gibt es beim Parlament.
Mehr dazu: AI Act Österreich: 13 Monate ohne KI-Behörde
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Quellen
- Parlamentskorrespondenz Nr. 841 vom 23.09.2026 · abgerufen am 2026-09-24
- Regierungsvorlage 539 d.B., Gesetzestext AVG und VStG · abgerufen am 2026-09-24
- Erläuterungen zur Regierungsvorlage 539 d.B. · abgerufen am 2026-09-24
- Bericht des Verfassungsausschusses 611 d.B. · abgerufen am 2026-09-24
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Geprüft von Phil zuletzt am 24. September 2026


